Kredite
Die Verwendung bestimmt die Konditionen
Konsumgüter mittels Kredit zu erwerben, ist heutzutage fast schon normal.
Erst recht, wenn es um finanziell umfangreiche Anschaffungen geht wie beispielsweise ein neues Fahrzeug oder gar die eigenen vier Wände, greifen viele Menschen zur Möglichkeit einer Finanzierung. Denn die Summen, welche in solch einem Zusammenhang investiert werden, sind häufig schlichtweg zu hoch, als dass sie von den Ersparnissen geleistet werden könnten.
Zum einen natürlich im eigenen Interesse. So kann die Bank bzw. Sparkasse prüfen, ob der Antragsteller kreditwürdig ist. Zum andern ist solch eine Bonitätsprüfung jedoch Pflicht. Laut Kreditverbraucherschutzgesetz muss das Kreditinstitut auch im Interesse des Antragstellers abschätzen, ob dieser in der Lage ist, ein entsprechendes Darlehen zurückzuzahlen. Auf diese Weise soll Überschuldung vermieden werden. Um das zu erkennen fertigt das Kreditinstitut eine sogenannte Haushaltsrechnung an. Es stellt die Einnahmen des Antragstellers seinen Ausgaben gegenüber. Eine detaillierte Gegenüberstellung erfolgt dabei jedoch nicht. Denn die alltäglichen Aufwendungen werden in der Regel mittels festgelegter Haushaltspauschalen zusammengefasst. Die Höhe dieser Pauschalen orientiert sich meist an Werten des Statistischen Bundesamtes und variiert je nach Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Zusätzlich zur Haushaltspauschale werden Mietausgaben und KfZ-Kosten berücksichtigt - Letzteres ebenfalls in Form einer Pauschale.
Existieren bereits Kreditverpflichtungen, die auch nach der Ausreichung des beantragten Darlehens weiter bestehen, muss auch deren Abzahlung Berücksichtigung finden. Ergibt die Haushaltsrechnung einen Überschuss, der mindestens der Höhe der neu entstehenden Kreditrate entspricht, wird das beantragte Darlehen ausgereicht. Weitere Voraussetzung dafür ist lediglich, dass keine anderen Fakten dagegen sprechen - zum Beispiel dauerhafte ungenehmigte Überziehung des Girokontos oder Ähnliches.
Erst recht, wenn es um finanziell umfangreiche Anschaffungen geht wie beispielsweise ein neues Fahrzeug oder gar die eigenen vier Wände, greifen viele Menschen zur Möglichkeit einer Finanzierung. Denn die Summen, welche in solch einem Zusammenhang investiert werden, sind häufig schlichtweg zu hoch, als dass sie von den Ersparnissen geleistet werden könnten.
Die Verwendung bestimmt die Konditionen
Es liegt in der Natur der Sache, dass die Kreditaufnahme Geld kostet. Nicht die Leihe des Kapitals selbst, sondern deren Ausleihe. Kreditgeber verlangen Zinsen, deren Höhe sich hauptsächlich an den aktuellen Konditionen des Geld- und Kapitalmarktes orientiert. Da das Zinsniveau derzeit relativ niedrig ist, spricht man in diesem Zusammenhang auch häufig davon, dass Kapital derzeit billig ist. In wirtschaftlichen Boomzeiten hingegen sind die Zinsen am Kapitalmarkt tendenziell höher und Kapital deshalb teurer. Allerdings entscheidet auch der Verwendungszweck des Kreditbetrages über die Höhe der verlangten Zinsen. So machen Banken und Sparkassen beispielsweise einen deutlichen Preisunterschied zwischen gewöhnlichem Allzweck-Kredit und der klassischen Baufinanzierung. Zum einen, weil bei bestimmten Zwecken Sicherheiten verlangt werden - zum Beispiel im Rahmen der Baufinanzierung. Zum anderen jedoch auch, weil die statistische Ausfallwahrscheinlichkeit bei bestimmten Kreditarten geringer ist. Wer sich beispielsweise ein Eigenheim finanziert, setzt psychologisch gesehen in der Regel alles daran, dieses zu behalten. Der Gedanke an eine mögliche Zwangsversteigerung gefällt den wenigsten Haus- bzw. Wohnungsfinanzierern. Im Rahmen eines Darlehen, das lediglich zur Finanzierung von alltäglichen Gebrauchsgegenständen diente, ist ein Ausfall jedoch weniger unwahrscheinlich. Aus diesem Grunde sind die Konditionen der klassischen Baufinanzierung in aller Regel deutlich unter denen der Konsumdarlehen.Die Bonitätsprüfung
Im Rahmen eines Kreditantrages muss ein Kreditgeber eine Bonitätsprüfung durchführen.Zum einen natürlich im eigenen Interesse. So kann die Bank bzw. Sparkasse prüfen, ob der Antragsteller kreditwürdig ist. Zum andern ist solch eine Bonitätsprüfung jedoch Pflicht. Laut Kreditverbraucherschutzgesetz muss das Kreditinstitut auch im Interesse des Antragstellers abschätzen, ob dieser in der Lage ist, ein entsprechendes Darlehen zurückzuzahlen. Auf diese Weise soll Überschuldung vermieden werden. Um das zu erkennen fertigt das Kreditinstitut eine sogenannte Haushaltsrechnung an. Es stellt die Einnahmen des Antragstellers seinen Ausgaben gegenüber. Eine detaillierte Gegenüberstellung erfolgt dabei jedoch nicht. Denn die alltäglichen Aufwendungen werden in der Regel mittels festgelegter Haushaltspauschalen zusammengefasst. Die Höhe dieser Pauschalen orientiert sich meist an Werten des Statistischen Bundesamtes und variiert je nach Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Zusätzlich zur Haushaltspauschale werden Mietausgaben und KfZ-Kosten berücksichtigt - Letzteres ebenfalls in Form einer Pauschale.
Existieren bereits Kreditverpflichtungen, die auch nach der Ausreichung des beantragten Darlehens weiter bestehen, muss auch deren Abzahlung Berücksichtigung finden. Ergibt die Haushaltsrechnung einen Überschuss, der mindestens der Höhe der neu entstehenden Kreditrate entspricht, wird das beantragte Darlehen ausgereicht. Weitere Voraussetzung dafür ist lediglich, dass keine anderen Fakten dagegen sprechen - zum Beispiel dauerhafte ungenehmigte Überziehung des Girokontos oder Ähnliches.