Den billigen Ratenkredit richtig kündigen, was Sie bei einer Ratenkredit-Kündigung beachten müssen

Kreditanträge können gekündigt werden, jedoch sollte der Antragsteller auf ein paar kleinigkeiten beider Kreditkündigung achten

Ratenkredite werden von Banken und Kreditinstituten an Kunden sehr oft angeboten und für die Sicherheiten werden geringe Anforderungen gestellt. Für diese so genannten Blankokredite ist in der Regel nur eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung nötig. Bei Autohäusern, Verbrauchermärkten sind Käufe auf Raten ebenso gegen eine Lohn-oder Gehaltsabrechnung ohne größere Probleme möglich. Es gibt eine Vielzahl von Kreditnehmern mit sehr unterschiedlichen Konditionen der Kredite.

Mit Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (Verbraucherkreditgesetz) muss der Kunde zwischen Kreditverträgen unterscheiden, die vor dem 10. Juni 2010, bzw. nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Eine Kündigung eines Ratenkredites ist für jeden möglich.
Kunden, die Kreditverträge bis zum 10. Juni 2010 vereinbart haben, unterliegen noch der alten Verbraucherrichtlinie. Eine vorzeitige Kündigung ist frühestens nach Ablauf von sechs Monate nach Vertragsabschluss und das noch mit einer Frist von 3 Monaten möglich. Insgesamt also frühestens nach 9 Monaten ab Vertragsabschluss möglich. Nach der Kündigung des Ratenkredites muss die restliche Kreditsumme meistens in einer Summe innerhalb einer Frist von 2 Wochen zurückgezahlt werden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung war nicht vorgesehen.

Für Ratenkredite, die nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, gelten die neuen Richtlinien, die verbraucherfreundlicher sind. Kreditnehmer können jederzeit, also ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, den Ratenkredit kündigen. Die komplette Rückzahlung muss natürlich auch meistens innerhalb einer Frist von 14 Tagen bezahlt werden.
Kreditgeber dürfen allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn der Kreditnehmer vorzeitig seinen Ratenkredit kündigt.

Die Obergrenzen der Vorfälligkeitsentschädigungen sind genau festgelegt worden

Sie hängen von den Laufzeiten der Kreditverträge ab. Ratenkredite, die noch eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr haben, dürfen als Entschädigung maximal 0,5 % der Restschuld in Rechnung gestellt bekommen. Hat der Ratenkredit noch eine Laufzeit von über einem Jahr, so dürfen die Kreditgeber maximal 1 Prozent der restlichen Summe verlangen.

Den Kreditnehmern können die Kreditgeber die Möglichkeit von Sondertilgungen einräumen, die meist kostenfrei sind

Ein Kreditnehmer sollte vor der Kündigung seines Ratenkredites die fälligen Kosten, Gebühren und die komplette Rückzahlungssumme überprüfen und berechnen. Für eine Ablösung sollten die gesamten Kosten berücksichtigt werden und für eine Umschuldung sollten die maximalen Einsparmöglichkeiten berechnet werden. Dies sollte immer unter dem Aspekt der eigenen finanziellen Mittel geschehen.

Bei Ratenkrediten mit hohen Zinssätzen oder langen Laufzeiten, bei mehreren Ratenkrediten, die gleichzeitig bedient werden müssen, kann eine regelmäßige Überprüfung sinnvoll sein. Während der Laufzeit eines Ratenkredites können sich die Zinssätze verändern und eine Umschuldung oder Zusammenlegung könnte finanzielle Vorteile bringen. Die monatlichen Belastungen können bei gleichem Zahlungsziel viel niedriger ausfallen. Bei vorhandenen finanziellen Mitteln können die Monatsraten gleich bleiben und die Laufzeit verkürzt sich entsprechend. Bei mehreren zu bedienenden Krediten ist eine Überprüfung bzgl. der Ablösung eines Kredites oder Umschuldung der restlichen Kredite möglich.

Bei Ratenkrediten mit niedrigen Zinssätzen und/oder kurzen Laufzeiten sollten für eine Ablösung die gesamten Kosten berechnet werden und die vorteilhafteste Lösung gewählt werden.